Liebe Vereinsmitglieder!

die Ereignisse überschlagen sich täglich aber endlich wieder gute Nachrichten: 

Wir öffnen ab sofort den Sulz- und Heuberg wieder. Allerdings nur für Vereinsmitglieder und für Mitglieder unseren Nachbarvereine (GSC Hochries, Bergdohlen, GSC Inntal). 
ACHTUNG: Bei Nichteinhaltung wird ein einjähriges Flugverbot in den Vereinsgeländen ausgesprochen!


Grundlage ist, dass es heute folgenden Schriftverkehr zwischen dem DHV und dem Staatsministerium gab:

Sehr geehrter Herr Klaassen,
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-CoronaIn Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.Was ist in Bayern zu beachten: Die Geländehalter (in der Regel Vereine / Flugschulen) können den Startplatz für vereinzelte Hike & Fly Flüge freigeben. Ihr solltet daher z. B. auf Eurer Homepage und / oder am Start- und Landeplatz bekanntgeben, ob ihr Euren Startplatz weiterhin geschlossen haltet oder für Hike & Fly Flüge öffnet. Verweist auf die jeweiligen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. Windenschleppbetrieb ist nicht möglich.

Mein persönlicher Appel an euch, bitte beurteilt in der kommenden Zeit noch kritischer als sonst, ob die Wetterverhältnisse eurem Können angemessen sind. Wir sollten nun auf keinen Fall unser Fluggebiet und die Öffnung der Vereinsgelände gefährden!

Zudem ist zwingend die Einhaltung des Infektionsschutzgesetz und den geltenden Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung Bayern folge zu leisten. Außerdem ist lt. Staatsministerium eine weite Anreise unerwünscht! 


Mein Tip an euch, druckt diese Vereinsinfo aus und führt sie, wenn ihr fliegen geht bei euch mit. Bei einer möglichen Kontrolle könnt ihr diese vorzeigen.


Ich hoffe wir sehen uns am Startplatz (Natürlich mit genügend Abstand)!


Viele Grüße
Jonas Schwägele
1.Vorstand GSC Inntal

1.vorstand@gleitschirmclub-inntal.de
0049 (0) 170 7945768